Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die elektronische Datenübermittlung vom Finanzamt an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das FABIAN‑System, wobei Anfragen nur von Krankenversicherungsträgern gestellt werden dürfen und bestimmte Kinderdaten übermittelt werden.Bundesministerium für Finanzen2/4/2021XXVII
Familie
Gesundheit
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.02.2021
- Das Finanzamt übermittelt die Daten an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das automatisierte Verfahren FABIAN.
- Die Übermittlung erfolgt nur auf Anfrage von Krankenversicherungsträgern und nur, wenn die angeforderten Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach KBGG und FamZeitbG nötig sind.
- Übermittelt werden das verschlüsselte Personenkennzeichen des Kindes, die Adresse inkl. Postleitzahl, das Kennzeichen der berechtigten Person, die Leistungsart (Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung) sowie der beantragte Anspruchszeitraum.
- Ist ein Fall noch in Bearbeitung oder kann die Anfrage aus anderen Gründen nicht bearbeitet werden, muss der Krankenversicherungsträger darüber informiert werden.
Dokumente (PDFs)
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