Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, ausgenommen sind Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
- Der Mindestlohntarif ist in sieben Beschäftigungsgruppen unterteilt, die je nach Qualifikation und Berufsjahr gestaffelte Bruttogehälter vorsehen.
- Alle Arbeitnehmer erhalten einmal jährlich ein Weihnachts- und ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehalts; das Weihnachtsgeld wird am 1. Dezember, das Urlaubsgeld spätestens am 1. Juni ausbezahlt.
- Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50 % auf den Grundstundenlohn vergütet; der Grundstundenlohn beträgt 1/143 des monatlichen Bruttogehalts.
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