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Zulassung von FH‑Absolvent*innen zu Doktoratsstudien
Verordnung vom 15.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Fachhochschul‑Absolvent*innen bestimmter Master‑ und Diplomstudiengänge die direkte Aufnahme in Doktoratsstudien der technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, ohne weitere Zusatzfächer.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/15/2021XXVII
Bildung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Master‑ und Diplomstudiengängen erhalten das Recht auf unmittelbare Zulassung zum Doktoratsstudium in technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, ohne zusätzliche Ergänzungsfächer.
  • Die zulässigen Studiengänge sind im Anhang der Verordnung aufgelistet, z. B. Biomedical Laboratory Science, Human Computer Interaction oder Data Science.
  • Bei einer reinen Namensänderung eines Fachhochschul‑Studiengangs muss die zuständige Fachhochschule die Gleichwertigkeit des geänderten Studiengangs mit dem entsprechenden Universitätsstudiengang bestätigen.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also ab dem 16. Dezember 2021.
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Polaschek Martin, Dr.

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