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Aufhebung der Pauschalvergütungsregelung für Überstunden im Auswärtigen Dienst
Verordnung vom 16.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die 1996 eingeführte Pauschalvergütung für Überstunden und Sonn‑/Feiertagsarbeit von österreichischen Diplomaten und Vertragsbediensteten im Ausland auf. Ab dem 31. Dezember 2021 gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/16/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die bisherige Pauschalvergütungsregelung für Überstunden und Sonn‑/Feiertagsarbeit von diplomatischem Personal im Ausland auf.
  • Damit gilt künftig die allgemeine Regelung des Gehaltsgesetzes (§ 15 Abs. 2 GehG) für die Berechnung von Überstunden und Sonn‑/Feiertagszuschlägen.
  • Die Aufhebung wird am 31. Dezember 2021 wirksam, sodass ab dem 1. Januar 2022 die neuen Berechnungsgrundlagen gelten.
  • Durch das Wegfallen der Pauschalregelung können einzelne Dienststellen höhere Personalkosten haben, weil Überstunden nun individuell berechnet werden.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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