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Änderung der Österreichischen Arzneitaxe 2022
Verordnung vom 23.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die österreichische Arzneitaxe: neue Preise, geänderte Bezeichnungen und Streichungen von Medikamenten treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Arzneitaxe zu ändern.
  • Ab dem 1. Jänner 2022 gelten die neuen Preisansätze für über 200 Arzneimittel, die in Anlage B aufgeführt sind.
  • Einige Arzneimittel erhalten neue Bezeichnungen (z. B. "Fichtenfaulpech" wird zu "Fichtenbalsam").
  • Bestimmte Präparate (z. B. Sennesfrüchte) werden aus der Preisliste entfernt.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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