Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 neue Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2021XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2022
- Alle Beamten erhalten mindestens 1 030,49 € pro Jahr; für jedes Kind erhöht sich die Zulage um 159,00 €.
- Verheiratete oder geschiedene Beamte, die Unterhalt zahlen, erhalten 1 625,71 € plus 159,00 € pro Kind.
- Der überlebende Ehegatte bekommt ebenfalls 1 030,49 € plus 159,00 € pro Kind.
- Halbwaisen erhalten bis zum 24. Geburtstag 379,02 €, danach 673,53 €.
Dokumente (PDFs)
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