Änderung von Grundbuch‑ und Gebühreneinzugs‑Verordnungen (AEV‑Novelle 2021)
Verordnung vom 28.12.2021Zusammenfassung
Die AEV‑Novelle 2021 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, führt neue Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und Postsparkasse ein und regelt das Verfahren zur nachträglichen Gebührenerhebung per Lastschrift.Bundesministerium für Justiz12/28/2021XXVII
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Schwerpunkte
- In der Grundbuchsgebührenverordnung wird das Wort „Abgabenkontonummer“ durch „Steuernummer“ ersetzt.
- Bei nachträglicher Gebührenerhebung muss zunächst eine Lastschriftanzeige erfolgen; bei Nichtzahlung folgt ein Zahlungsauftrag.
- Die neuen Regelungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft, wobei bereits entstandene Gebühren weiterhin dem Oberlandesgericht zugeschrieben werden können.
- Die Verordnung legt für jedes Gericht ein spezifisches IBAN‑Konto (Justizkonto) fest, auf das die eingezogenen Gebühren gutgeschrieben werden.
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