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Erweiterung der Geflügelpest‑Risikogebiete (Novelle 2021)
Verordnung vom 29.12.2021

Zusammenfassung

Die 4. Novelle 2021 der GeflügelpestVerordnung ersetzt die alte Anlage 1 durch eine neue Liste von Risikogebieten und fügt einen neuen Absatz 6 in § 62 ein. Das Inkrafttreten erfolgt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.12.2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 29.12.2021
  • Die Verordnung ergänzt § 62 um einen neuen Absatz 6 und benennt den Absatz 4 als (5).
  • Die bisherige Anlage 1 wird durch eine neue Liste von Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest‑Risiko ersetzt.
  • Als Risikogebiete gelten zahlreiche Bezirke und Gemeinden in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
  • Die neue Regelung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (29.12.2021) in Kraft.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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