Zusammenfassung
Die Verordnung 67/2021 passt im Jahr 2021 zahlreiche Renten‑ und Opferfürsorgebeträge nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz an, um die Kaufkraft der Berechtigten zu sichern.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/12/2021XXVII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2021
- Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte wird von 589,70 € auf 610,30 € erhöht.
- Ein weiterer Betrag wird von 24,20 € auf 25,00 € angehoben.
- Die Tabellen für verschiedene Alters- und Erhebungsstufen der Grundrente werden nach oben korrigiert (z. B. bei 65 Jahren von 26,30 € auf 27,20 €).
- Ein weiterer Pauschalbetrag wird von 46,70 € auf 48,30 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.