Novelle 2021: Ausnahmen & neue Wildvogel‑Schutzmaßnahmen für kleine Geflügelbetriebe
Verordnung vom 16.02.2021Zusammenfassung
Die Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung führt Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 350 Vögeln ein, sofern Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt sind, und legt konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Wildvögeln fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/16/2021XXVII
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Betriebe mit weniger als 350 Vögeln können von den allgemeinen Schutz‑ und Tilgungsmaßnahmen ausgenommen werden, wenn Enten und Gänse in gemischten Haltungen strikt von anderem Geflügel getrennt sind.
- Das Geflügel muss durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor Wildvögeln geschützt sein.
- Fütterung und Tränkung dürfen nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert, und Ausläufe zu Oberflächengewässern müssen ausbruchssicher abgezäunt sein.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 62 Abs. 2 hinzugefügt, der das Inkrafttreten von § 8 Abs. 2 in seiner geänderten Fassung mit Ablauf des Tages der Kundmachung festlegt.
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