Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnung des Bundeskanzleramts in Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und passt damit alle Bezugnahmen im Regelwerk des Baukultur‑Beirats an. Zudem werden Wortlaut‑Anpassungen („einmalig“ → „mehrmalig“) und Bestellungsmodalitäten für den Beirat konkretisiert.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport2/19/2021XXVII
Baupolitik
Schwerpunkte
- Alle Bezeichnungen des "Bundeskanzleramts" werden durch "Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport" ersetzt.
- Der Titel "Bundeskanzler" wird durch "Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport" ersetzt.
- Die Mitgliederstruktur des Beirats wird festgelegt: je ein Mitglied und Ersatzmitglied aus jedem Bundesministerium, zusätzlich ein Vertreter aus dem Ministerium für Regionalpolitik, der BIG und dem Bundesdenkmalamt.
- Das Wort "einmalige" wird durch "mehrmalige" ersetzt, um wiederholte Bestellungen zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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