Novelle der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2015 – neue Wahlfächer & Übergangsregelungen
Verordnung vom 22.02.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015: Sie führt neue Wahlfächer ein, regelt Übergänge für bereits begonnene Fachausbildungen, bestätigt und passt Sonderfachbezeichnungen an und verlängert Fristen bis 2027.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/22/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neues Wahlfach wird eingeführt, das in der Anlage 1 Teil B Ziffer 7.2‑7.7 als zusätzliche Ausbildungsoption gewählt werden kann.
- Ärzt*innen, die bis 31. Mai 2015 mit der Ausbildung in Unfallchirurgie oder Orthopädie begonnen haben, dürfen bei einem Fachwechsel mindestens 32 Monate bereits absolvierte Ausbildung nachweisen oder nachholen.
- Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung ein Sonderfach ausgeübt haben, behalten das Recht zur eigenständigen Ausübung dieses Fachs; die Bezeichnung des Sonderfaches wird angepasst.
- Die im Paragraph 30 genannte Jahreszahl wird von 2019 auf 2024 korrigiert.
Dokumente (PDFs)
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