Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie definiert Isomere neu, aktualisiert Ministerien‑Bezeichnungen, ergänzt Meldepflichten für Apotheken und erweitert Stofflisten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/8/2021XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert nun Isomere von Suchtgift als alle Stereoisomere und Positionsisomere, die eine ähnliche pharmakologische Wirkung haben.
- Die Bezeichnungen von Ministerien und Fachstellen werden aktualisiert, sodass das Bundesministerium für Landesverteidigung und die zuständigen Dienststellen des Bundesheeres sowie das Bundesministerium für Inneres und die Landespolizeidirektionen genannt werden.
- Zwei neue Unterabschnitte (2c und 2d) werden eingefügt, die regeln, dass das Bundesministerium für Inneres sowie die Gebietskörperschaften für Erwerb, Verarbeitung und Besitz von Suchtgift keine gesonderte Bewilligung benötigen, wenn es um ärztliche Betreuung bzw. Tierseuchenbekämpfung geht.
- Apotheken müssen nach Abgabe eines Substitutionsmittels innerhalb eines Werktages eine Kopie der Einzelverschreibung an die zuständige Amtsärztin bzw. den Amtsarzt senden und bei Unstimmigkeiten Rücksprache halten.
Dokumente (PDFs)
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