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Verbindlichkeit des Corona-Test-Kollektivvertrags
Verordnung vom 24.02.2021

Zusammenfassung

Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird zur Satzung erklärt, wodurch er für ganz Österreich und alle relevanten Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich wird.
Bundesministerium für Arbeit2/24/2021XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird landesweit rechtsverbindlich erklärt.
  • Die Regelung gilt fachlich für alle Betriebe, die nicht bereits durch die Wirtschaftskammer Österreich kollektivvertragsfähig sind.
  • Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Republik Österreich.
  • Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge) im entsprechenden Bereich sind betroffen, sofern sie nicht bereits durch einen anderen gültigen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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