Zusammenfassung
Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird zur Satzung erklärt, wodurch er für ganz Österreich und alle relevanten Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich wird.Bundesministerium für Arbeit2/24/2021XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Generalkollektivvertrag für Corona-Tests wird landesweit rechtsverbindlich erklärt.
- Die Regelung gilt fachlich für alle Betriebe, die nicht bereits durch die Wirtschaftskammer Österreich kollektivvertragsfähig sind.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Republik Österreich.
- Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge) im entsprechenden Bereich sind betroffen, sofern sie nicht bereits durch einen anderen gültigen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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