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COVID‑19‑Zuschüsse für Non‑Profit‑Organisationen
Verordnung vom 05.03.2021

Zusammenfassung

Die 2. NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung legt fest, wie nicht‑gewinnorientierte Organisationen in Österreich wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen finanzielle Zuschüsse erhalten können. Der Förderrahmen beträgt bis zu 700 Millionen Euro, Anträge sind bis 15. Mai 2021 zu stellen und müssen umfangreiche Nachweise erbringen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport3/5/2021XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse, um NPOs bei Einnahmeausfällen durch die COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Förderfähig sind NPOs, freiwillige Feuerwehren, Kirchen/Religionsgemeinschaften und Beteiligungsorganisationen, die die im Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Gesamthaushalt für die Förderungen beträgt bis zu 700 Millionen Euro; pro Organisation liegt die Höchstförderung bei 1,2 Millionen Euro (bzw. 1,8 Millionen Euro, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden).
  • Anträge müssen bis zum 15. Mai 2021 eingereicht werden; die Auszahlung der bewilligten Förderungen erfolgt spätestens am 31. Dezember 2021.
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
Vizekanzler
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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