Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den neuen Lehrberuf Prüftechnik, legt eine dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer mit Wahl zwischen den Schwerpunkten Physik oder Baustoffe fest und definiert Prüfungs- sowie Abschlussmodalitäten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/11/2022XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Prüftechnik wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt. Lernende wählen entweder den Schwerpunkt Physik oder Baustoffe; eine gleichzeitige Kombination ist nicht möglich.
- Die Verordnung definiert die fachlichen Kompetenzen, darunter Prüf‑ und Probenmanagement, Laborarbeit, Qualitäts‑ und Sicherheitsorientiertes Arbeiten sowie digitale Arbeitsweisen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung muss vor der praktischen abgelegt werden, kann schriftlich oder computerunterstützt erfolgen und umfasst Grundlagen der Prüftechnik.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft, wobei die Paragraphen 5‑12 erst ab dem 1. Jänner 2024 wirksam werden.
Dokumente (PDFs)
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