Zusammenfassung
Die Verordnung setzt die Anwendung mehrerer Paragraphen des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes und der zugehörigen Impfpflichtverordnung von 12. März 2022 bis 31. Mai 2022 aus.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/11/2022XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.03.2022 Außer Kraft ab 31.05.2022
- Die genannten Paragraphen des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes gelten nicht für Sachverhalte, die nach dem 12. März 2022 eintreten.
- Die Paragraphen 1 und 4 der COVID‑19‑Impfpflichtverordnung werden ebenfalls bis zum 31. Mai 2022 nicht angewendet.
- Die Verordnung tritt am 12. März 2022 in Kraft und verliert am 31. Mai 2022 ihre Gültigkeit.
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