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Novelle 2022 der Geflügelpest‑Verordnung – strengere Haltungsauflagen
Verordnung vom 15.03.2022

Zusammenfassung

Die Novelle verschärft die Haltungsbedingungen für Geflügel in definierten Risikogebieten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Sie führt geschlossene Stallungen, Trennungsmaßnahmen und verbietet die Nutzung von Oberflächenwasser, das Wildvögeln zugänglich ist.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/15/2022XXVII
Gesundheit
Landwirtschaft
Tierseuchenbekämpfung

Schwerpunkte

  • In den in Anlage 1 Teil A genannten Gebieten muss Geflügel in vollständig geschlossenen Stallungen gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
  • In den in Anlage 1 Teil B genannten Gebieten gelten erweiterte Vorgaben: Trennung von Enten/Gänsen, Schutz durch Netze/Dächer, Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall bzw. Unterstand sowie bauliche Absicherungen gegen Wildvögel.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser aus Becken erfolgen, die für Wildvögel zugänglich sind; Brieftauben dürfen nur zu Übungszwecken in der Nähe der Schläge freigelassen werden, wenn sie dort gefüttert und getränkt werden.
  • Die überarbeitete Anlage 1 listet die betroffenen Risikogebiete in allen Bundesländern – von Burgenland bis Wien – und definiert damit, wo die strengeren Haltungsregeln gelten.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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