Übertragung von IT‑Betrieb und -Entwicklung des BMArb auf das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 21.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb und die Weiterentwicklung des standardisierten IT‑Büroarbeitsplatzes sowie aller zugehörigen IKT‑Standards des Bundesministeriums für Arbeit auf die Bundesrechenzentrum GmbH, wirksam ab 1. April 2022.Bundesministerium für Arbeit3/21/2022XXVII
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Betrieb und die Weiterentwicklung des standardisierten IT‑Büroarbeitsplatzes sowie aller zugehörigen IKT‑Standards werden vom Bundesministerium für Arbeit auf die Bundesrechenzentrum GmbH übertragen.
- Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die komplette IKT‑Infrastruktur, darunter Büroarbeitsplätze, Rechenzentren‑Basisdienste, Server‑ und Backup‑Infrastruktur, Netzwerk, Internet‑Anbindung, spezielle Applikationen, Lizenz‑ sowie Datensicherheitsmanagement.
- Zusätzlich betreut die Bundesrechenzentrum GmbH das IKT‑Outsourcing‑Projekt, den IT‑Service‑Center‑Support (1st, 2nd und 3rd Level), die Datenhaltung in Österreich, die Anbindung des Ministeriums an das Rechenzentrum sowie Kommunikationsdienste wie Mailing, Videokonferenz und Mobile Device Management.
- Die Bundesrechenzentrum GmbH ist zudem für den Betrieb und die Wartung der Intra‑ und Internet‑Websites des Bundesministeriums für Arbeit verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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