Ergänzung der Studienförderung für Konservatorien – neue Anlage mit zulässigen Studiengängen
Verordnung vom 25.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ergänzt das Förderrecht für Konservatorium-Studierende um eine neue Anlage, in der alle zulässigen Hauptstudiengänge an ausgewählten österreichischen Konservatorien aufgeführt sind, und regelt ihr Inkrafttreten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/25/2022XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.03.2022
- Ein neuer Absatz (§ 4 Abs. 17) wird eingefügt, der festlegt, dass die neue Anlage mit dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
- Die neue Anlage listet alle Hauptstudiengänge an ausgewählten Konservatorien auf, die die Fördervoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes erfüllen.
- Die Verordnung beruft sich auf die §§ 24 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Änderungen zu schaffen.
- Für jedes aufgeführte Konservatorium wird die Regelstudienzeit (in Semestern) für die jeweiligen Fachrichtungen angegeben.
Dokumente (PDFs)
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