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Einrichtung einer flächendeckenden Jugendgerichtshilfe
Verordnung vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Die Jugendgerichtshilfe‑Verordnung richtet in allen Bundesländern außer Wien spezielle Hilfestellen ein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei jugendstrafrechtlichen Verfahren unterstützen.
Bundesministerium für Justiz3/31/2022XXVII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert vier zentrale Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: (1) Durchführung von Jugenderhebungen, (2) Krisenintervention, (3) Unterstützung bei Haftentscheidungen und (4) Beratung zu Sozialnetzkonferenzen.
  • Jugendgerichtshilfestellen werden an 18 Standorten im ganzen Land eingerichtet, darunter Wien (Team 1), Graz (Team 2), Linz (Team 1) und weitere Städte.
  • Jede Hilfestelle ist bestimmten Staatsanwaltschaften, Landesgerichten und Bezirksgerichten zugeordnet; das ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Justizbehörden.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also am 2022‑04‑01.
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