Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Gewährung von Investitionszuschüssen für den Neubau und die Erweiterung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2022. Sie definiert förderfähige Maßnahmen, Fördersätze, Antragspflichten und Kontrollmechanismen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/6/2022XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass Investitionszuschüsse für den Neubau oder die Erweiterung von Photovoltaik‑Anlagen, Stromspeichern, Wasserkraft‑, Windkraft‑ und Biomasseanlagen gewährt werden können.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass alle erforderlichen Genehmigungen bereits vorliegen, die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben und die Anlage dem Stand der Technik entspricht.
- Die Fördersätze sind nach vier Kategorien (A‑D) gestaffelt; z. B. erhalten Kategorie‑A‑Anträge für Photovoltaik bis zu 285 €/kWpeak, während Kategorie‑D maximal 170 €/kWpeak erhalten.
- Anträge müssen über das elektronische Portal der EAG‑Förderabwicklungsstelle eingereicht werden; fehlende Unterlagen können zur Rücknahme des Antrags führen.
Dokumente (PDFs)
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