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Anpassung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende ab 01.01.2022
Verordnung vom 17.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Grundvergütung für Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2022 362,60 € beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von 1.678,90 € bzw. 1.554,70 € vorgesehen ist.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus1/17/2022XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 362,60 € festgesetzt.
  • Ein Zuschlag von 1.678,90 € (Variante a) wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
  • Ein alternativer Zuschlag von 1.554,70 € (Variante b) ist ebenfalls vorgesehen.
  • Die Verordnung tritt mit Wirkung zum 1. Jänner 2022 in Kraft.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
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