COVID‑19‑Maßnahmen für Schulen 2021/22 – Masken‑ und Testpflicht, Prüfungs‑ und Sprachregelungen
Verordnung vom 07.04.2022Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Maßnahmen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22: Sie führt Masken‑ und Testpflichten für Schüler*innen, Lehr‑ und Verwaltungspersonal ein, ergänzt Prüfungsregeln und ermöglicht zusätzliche Sprachtests.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/7/2022XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Alle Personen, die sich in Schulen oder Schüler*innenheimen aufhalten, müssen grundsätzlich eine FFP2‑Maske tragen, ausgenommen sind Schülerinnen, Schüler sowie Lehr‑ und Verwaltungspersonal.
- Schüler*innen müssen mindestens einmal wöchentlich einen Test‑Nachweis (z. B. PCR‑Test) erbringen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
- Lehr‑ und Verwaltungspersonal, das regelmäßig in Schulen ist, muss außerhalb von Klassenräumen ebenfalls eine FFP2‑Maske tragen und wöchentlich einen Test‑Nachweis vorlegen, falls kein aktueller Nachweis vorliegt.
- Ab dem 02. Mai 2022 können Eltern oder Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen auf Antrag eine zusätzliche standardisierte Sprachstandsermittlung durchführen lassen.
Dokumente (PDFs)
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