<!--[0-->COVID‑19‑Maßnahmen für Schulen 2021/22 – Masken‑ und Testpflicht, Prüfungs‑ und Sprachregelungen<!--]-->
COVID‑19‑Maßnahmen für Schulen 2021/22 – Masken‑ und Testpflicht, Prüfungs‑ und Sprachregelungen
Verordnung vom 07.04.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Maßnahmen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22: Sie führt Masken‑ und Testpflichten für Schüler*innen, Lehr‑ und Verwaltungspersonal ein, ergänzt Prüfungsregeln und ermöglicht zusätzliche Sprachtests.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/7/2022XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Alle Personen, die sich in Schulen oder Schüler*innenheimen aufhalten, müssen grundsätzlich eine FFP2‑Maske tragen, ausgenommen sind Schülerinnen, Schüler sowie Lehr‑ und Verwaltungspersonal.
  • Schüler*innen müssen mindestens einmal wöchentlich einen Test‑Nachweis (z. B. PCR‑Test) erbringen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
  • Lehr‑ und Verwaltungspersonal, das regelmäßig in Schulen ist, muss außerhalb von Klassenräumen ebenfalls eine FFP2‑Maske tragen und wöchentlich einen Test‑Nachweis vorlegen, falls kein aktueller Nachweis vorliegt.
  • Ab dem 02. Mai 2022 können Eltern oder Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen auf Antrag eine zusätzliche standardisierte Sprachstandsermittlung durchführen lassen.
Image of politician Polaschek Martin, Dr.

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.