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15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familien
Verordnung vom 08.04.2022

Zusammenfassung

Die 15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 hebt § 3 Abs. 5 auf, fügt in § 5 einen neuen Absatz ein, der Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familienangehörige regelt, und ergänzt § 12 um einen weiteren Absatz. Alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2022XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 11.04.2022
  • Der bisherige Paragraph 3 Absatz 5 wird vollständig aufgehoben.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 5 hinzugefügt, der Ausnahmen für Pendler, Studierende, Familienangehörige und Partner vorsieht.
  • In § 12 wird nach Absatz 16 ein neuer Absatz 17 mit der Bezeichnung (18) eingefügt.
  • Alle Änderungen treten am 11. April 2022 in Kraft.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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