Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2022 temporäre Fahrverbote für schwere Lkw auf ausgewählten Autobahnabschnitten fest, definiert konkrete Zeitfenster und enthält zahlreiche Ausnahmen für wichtige Lieferungen und Notdienste.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/12/2022XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie
Schwerpunkte
- Für Lkw über 7,5 t gilt ein Fahrverbot an definierten Zeitfenstern (z. B. 15.‑22. April, 2.‑27. Juli bis August) auf der Inntalautobahn A12 und der Brennerautobahn A13, wenn das Ziel über Italien erreicht wird.
- Ein weiteres Fahrverbot gilt an allen Samstagen vom 2. Juli bis 27. August von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel in Deutschland liegt und die Strecke A12/A13 genutzt wird.
- Zusätzliche Fahrverbote gelten an bestimmten Straßen (B‑178, B‑320, B‑177, B‑179, B‑181) von 8 bis 15 Uhr an allen Samstagen im Sommer.
- Ein Fahrverbot gilt auf der Ost‑Autobahn A4 von Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf an allen Samstagen im Sommer, ausgenommen bestimmte Bezirke.
Dokumente (PDFs)
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