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Änderung der Düngemittelverordnung 2004 (2022/155)
Verordnung vom 13.04.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/155 ändert die Düngemittelverordnung 2004: Sie definiert EU‑Düngeprodukte, verschärft Werberegeln und passt technische Grenzwerte sowie Beschreibungen von Düngemitteln an.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/13/2022XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „EU‑Düngeprodukte“ wird eingeführt, der Düngemittel bezeichnet, die den EU‑Vorschriften (Verordnung (EU) 2019/1009) entsprechen.
  • Ein neuer Paragraph 4a regelt die Werbung für Düngemittel: Irreführende Angaben sind verboten, und alle Aussagen zu Inhaltsstoffen oder Wirkungen müssen nachweislich korrekt sein.
  • Der zulässige Stickstoffgehalt bei mineralischen Stickstoffdüngern wird von 20 % auf 16 % gesenkt, um die Nährstoffbelastung des Bodens zu reduzieren.
  • Bei organischen Düngern wird die Bezeichnung „Rindenhumus“ zu „Rinden und Rindenhumus“ präzisiert, um Verwechslungen zu vermeiden.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
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