Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2022 für zahlreiche Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die als Basis für Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten dienen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/14/2022XXVII
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2022 Außer Kraft ab 30.04.2022
- Die Verordnung legt für April 2022 für jede im Ausland tätige Bundesbedienstete‑ und Vertragsbediensteten‑Stelle einen individuellen Hundertsatz fest.
- Die Hundertsätze basieren auf den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Dienstortes und reichen von 1 % (z. B. Doha) bis über 50 % (z. B. Helsinki).
- Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
- Der Geltungszeitraum der festgesetzten Hundertsätze erstreckt sich ausschließlich über den Monat April 2022 (01.04.2022 – 30.04.2022).
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