Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 richtet eine nachgeordnete Dienstbehörde und Personalstelle im Bundesministerium für Landesverteidigung ein. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und übernimmt Aufgaben aus dem Pensions‑ und Sozialrecht, dem Reisegebührenmanagement sowie der Zuteilung von Dienst‑ und Naturalwohnungen.Bundesministerium für Landesverteidigung4/29/2022XXVII
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet eine nachgeordnete Dienstbehörde ein, die für die konkrete Personaladministration im Ministerium zuständig ist.
- Eine nachgeordnete Personalstelle wird geschaffen, die dieselben Aufgaben wie die Dienstbehörde übernimmt und damit die Personalverwaltung bündelt.
- Die Bundesministerin für Landesverteidigung übernimmt abweichend von den bisherigen Regelungen die Zuständigkeit für Pensions‑ und Sozialrecht, das Reisegebührenmanagement sowie für Dienst‑ und Naturalwohnungen.
- Mit dem 1. Mai 2022 erfolgt der Zuständigkeitsübergang von der Kommando‑Streitkräftebasis auf die neue Dienstbehörde und Personalstelle.
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