Novelle 2022: Modernisierung der Gerichtsgebühren und digitale Gebührenakte
Verordnung vom 29.04.2022Zusammenfassung
Die Geschäftsordnungs‑Novelle 2022 modernisiert die Gebührenbegriffe der Gerichte, führt digitale Gebührenakte ein und streicht einige veraltete Paragraphen. Gleichzeitig werden neue Meldepflichten für Banken bei nicht eingezogenen Gebühren eingeführt.Bundesministerium für Justiz4/29/2022XXVII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2022
- Die Bezeichnung „Gerichtsgebühren“ wird durch den umfassenderen Begriff „Gebühren (Gerichts‑, Justizverwaltungs‑ und Vollzugsgebühren)“ ersetzt.
- Ein neuer Satz erlaubt, dass der Gebühren‑ und Kostenakt entweder auf Papier oder digital geführt werden kann.
- Die Absatzbezeichnungen „(1)“ und „Abs. 2“ in § 215 werden gestrichen, um die Struktur zu vereinfachen.
- Der gesamte Paragraph 216 wird aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.