Ehrengeschenke‑Verordnung 2022 – Regelungen zum Umgang mit Geschenken im öffentlichen Dienst
Verordnung vom 05.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke sofort gemeldet und bei einem bestimmten Wert von der Personalabteilung veräußert werden müssen; Erlöse fließen zuerst in Notlagen von Bediensteten, sonst in karitative Zwecke.Bundesministerium für Arbeit5/5/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 06.05.2022
- Jede Annahme von Ehrengeschenken muss sofort schriftlich an die Personalabteilung gemeldet werden.
- Geschenke, deren Wert die zu erwartenden Verwaltungskosten übersteigt, werden von der Personalabteilung veräußert; bei geringwertigen Geschenken entscheidet die Abteilung im Einzelfall.
- Erlöse aus der Veräußerung werden zuerst für Notlagen von Bediensteten im Ministerium verwendet, sonst für karitative Zwecke, entschieden von der Leiterin bzw. dem Leiter der Präsidialsektion.
- Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die Erlöse aus den Veräußerungen.
Dokumente (PDFs)
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