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Ehrengeschenke‑Verordnung 2022 – Regelungen zum Umgang mit Geschenken im öffentlichen Dienst
Verordnung vom 05.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke sofort gemeldet und bei einem bestimmten Wert von der Personalabteilung veräußert werden müssen; Erlöse fließen zuerst in Notlagen von Bediensteten, sonst in karitative Zwecke.
Bundesministerium für Arbeit5/5/2022XXVII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 06.05.2022
  • Jede Annahme von Ehrengeschenken muss sofort schriftlich an die Personalabteilung gemeldet werden.
  • Geschenke, deren Wert die zu erwartenden Verwaltungskosten übersteigt, werden von der Personalabteilung veräußert; bei geringwertigen Geschenken entscheidet die Abteilung im Einzelfall.
  • Erlöse aus der Veräußerung werden zuerst für Notlagen von Bediensteten im Ministerium verwendet, sonst für karitative Zwecke, entschieden von der Leiterin bzw. dem Leiter der Präsidialsektion.
  • Es entsteht kein Rechtsanspruch auf die Erlöse aus den Veräußerungen.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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