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Änderung der Zuständigkeiten des Arbeitsmarktservice in Salzburg
Verordnung vom 10.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie definiert neue Zuständigkeitsbereiche für das AMS in Salzburg‑Stadt, passt Bezeichnungen für Salzburg‑Umgebung an und fügt Paragraph 23 ein. Inkrafttreten ist der 20. Juni 2022.
Bundesministerium für Arbeit5/10/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Arbeitsmarktservice Salzburg‑Stadt wird als zuständige Stelle für die Stadt Salzburg festgelegt.
  • Die bisherigen Bezeichnungen lit. d und e erhalten die neuen Bezeichnungen „e)“ und „f)“, um die Reihenfolge zu korrigieren.
  • Ein neuer Paragraph 23 wird eingefügt, der die geänderten Regelungen zusammenfasst und ab dem 20. Juni 2022 gilt.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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