Zusammenfassung
Die zwölfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung verschärft die Sorgfaltspflicht für den Umgang mit Zugangsdaten: Diese dürfen nur an natürliche Personen weitergegeben und müssen sorgfältig geschützt werden; bei missbräuchlicher Nutzung haftet der Inhaber.Bundesministerium für Finanzen5/17/2022XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 17.05.2022
- Teilnehmer und ihre Vertreter müssen erhaltene Zugangsdaten sorgfältig verwahren, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
- Die Weitergabe von Zugangsdaten ist nur im Rahmen der zugewiesenen Funktionsrechte zulässig und darf ausschließlich an natürliche Personen erfolgen.
- Wird ein Vorgang mit den zugewiesenen Zugangsdaten durchgeführt, gilt er als vom Inhaber der Daten ausgeführt, es sei denn, dieser kann nachweisen, dass die Daten missbräuchlich von Dritten verwendet wurden.
- Dies gilt auch für Datenübermittlungen, die über einen Webservice erfolgen.
Dokumente (PDFs)
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