Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien im Rollendruck, inklusive neuer Lohn- und Lehrlingsregelungen, und legt deren Geltungsbereich fest.Bundesministerium für Arbeit5/27/2022XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Bestimmte Abschnitte des Kollektivvertrags (z. B. Teile von § 32 und § 26) gelten nicht für die Satzung.
- Im Abschnitt C/IX sind die Paragraphen 1, 5 und 6 von der Punktation ausgenommen.
- Der Geltungsbereich umfasst alle Rollendruckereien (Coldset) in Österreich sowie alle dort beschäftigten DienstnehmerInnen, Lehrlinge und Praktikanten, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2019 begann, gelten die Bestimmungen des Abschnitts A; für solche, die vor dem 1. Jänner 2020 begannen, gelten die Bestimmungen des Abschnitts B.
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