Zusammenfassung
Die Entsorgungsverordnung‑See 2022 legt fest, wie österreichische Jachten Abfälle in EU‑Seehäfen entsorgen müssen: Voranmeldung, Entladung vor dem Auslaufen und Mitführen einer Bescheinigung.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/31/2022XXVII
Umwelt
Abfall
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle österreichischen Jachten ab einer Rumpflänge von 2,5 m, die EU‑Seehäfen anlaufen.
- Als Schiffsabfälle gelten alle während des Betriebs anfallenden Abfälle, einschließlich passiv gefischter Abfälle; Ladungsrückstände sind die übrigen Restmengen von Ladungen.
- Der Jachtführer muss die beabsichtigte Entsorgung mindestens 24 Stunden vor Ankunft (oder sobald der Anlaufhafen bekannt ist) bei der Hafenbehörde melden.
- Vor dem Auslaufen muss die Jacht alle Schiffsabfälle und Ladungsrückstände in einer Hafenauffangeinrichtung entladen, außer wenn ausreichend Lagerkapazität an Bord vorhanden ist oder die Jacht weniger als 24 Stunden bleibt.
Dokumente (PDFs)
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