Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert die Entgelte nach einem Kollektivvertrag und fügt einen 10‑%igen Zuschlag hinzu. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. April 2022.Bundesministerium für Arbeit5/31/2022XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und deckt die Tätigkeiten Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken ab, sofern sie nicht Teil der Produktion sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger mit einem Stundenlohn von 9,11 € berechnet.
- Auf die Stückentgelte wird ein zusätzlicher Unkostenzuschlag von 10 % aufgeschlagen und muss gesondert ausgewiesen werden.
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden nach dem gleichen Prozentsatz wie im Kollektivvertrag gewährt (8 % bzw. 8,67 %).
Dokumente (PDFs)
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