Zusammenfassung
Die Obertagebergbau‑Verordnung regelt das oberflächliche Gewinnen von Rohstoffen, ändert mehrere bestehende Bergbau‑Verordnungen und hebt die Sprengmittelverordnung auf. Sie legt Schutzziele fest, definiert Vorgaben zu Verkehrswegen, Sicherheitsstreifen, Kennzeichnung, Fahrbuchführung und behördlicher Aufsicht.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus6/1/2022XXVII
Umwelt
Energie
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert fünf Schutzziele: Leben und Gesundheit, fremde Sachen, Umwelt, Lagerstätten und Oberflächennutzung.
- Sie gilt für das obertägige Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von mineralischen Rohstoffen, jedoch nicht für Bohrlochbergbau.
- Verkehrswege müssen klar gekennzeichnet, mindestens 1 m breit (Fußweg) bzw. ausreichend breit für Fahrzeuge sein und bei Steigungen über 12 % mit Hinweistafeln versehen werden.
- Betreten von Bergbaubereichen ist für Unbefugte verboten; das Verbot muss durch Hinweistafeln mit Namen und Telefonnummer des Betreibers angezeigt werden.
Dokumente (PDFs)
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