Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Prozentsätze für Kaufkraftausgleichszulagen für österreichische Bundesbedienstete im Ausland für Juni 2022 fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/10/2022XXVII
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2022 Außer Kraft ab 30.06.2022
- Festlegung von Prozentsätzen für die Berechnung von Zulagen.
- Die Regelung betrifft Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Auslandseinsatz.
- Die Sätze dienen dem Ausgleich der Kaufkraft an verschiedenen Dienstorten weltweit.
- Die Festsetzung gilt spezifisch für den Monat Juni 2022.
Dokumente (PDFs)
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