<!--[0-->Änderung der Curricula und Zulassungsbedingungen für Lehramtsstudiengänge an Pädagogischen Hochschulen<!--]-->
Änderung der Curricula und Zulassungsbedingungen für Lehramtsstudiengänge an Pädagogischen Hochschulen
Verordnung vom 14.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ergänzt die Curriculaverordnung und die Zulassungsverordnung um neue Lehramtsstudiengänge (Sekundarstufe, Religionsunterricht, Elementarpädagogik, inklusive Elementarpädagogik) und legt deren ECTS‑Umfang, Module und Zulassungsvoraussetzungen fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/14/2022XXVII
Bildungspolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird eingeführt, definiert mit 120 ECTS und optional als außerordentliches Masterstudium mit zusätzlichen 30 ECTS.
  • Ein neuer Abschnitt für den Religionsunterricht wird eingeführt, ebenfalls mit 120 ECTS und festgelegten Modulen für Theologie, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften.
  • Ein neuer Abschnitt für Elementarpädagogik wird eingeführt, definiert mit 60 ECTS und detaillierten Modulen zu pädagogischen Grundlagen, Praxis und Fachwissen.
  • Ein neuer Abschnitt für inklusive Elementarpädagogik wird eingeführt, umfasst 90 ECTS und legt besonderen Fokus auf inklusive Pädagogik, Diagnostik und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
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Polaschek Martin, Dr.

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