Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Auszahlung des regionalen Klimabonus an natürliche Personen, legt Zuständigkeiten fest und definiert Verfahren für Datenübermittlung, Anpassungen und Rückforderungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/17/2022XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 17.06.2022
- Die Verordnung legt fest, dass die BMK für die Gewährung des Klimabonus verantwortlich ist und dabei die Schlichtungsstelle sowie private Dienstleister einsetzen kann.
- Zuständige Stellen übermitteln die erforderlichen Daten elektronisch an die BMK.
- Daten können von den zuständigen Stellen angepasst werden; die Änderungen müssen nachgewiesen und von der BMK dokumentiert werden.
- Der Klimabonus wird jährlich ausgezahlt – per Banküberweisung, bei fehlenden Kontodaten per Gutschein.
Dokumente (PDFs)
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