Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2022 aktualisiert die österreichische Arzneitaxe: ab 1. Juli 2022 gelten neue Preise und Bezeichnungen für zahlreiche Medikamente sowie aktualisierte Behälterpreise.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/20/2022XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Arzneitaxe zu ändern.
- Ein neuer Absatz (62) wird zu § 11 hinzugefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Juli 2022 festlegt.
- In Anlage B werden für rund 300 Arzneimittel neue Preisansätze (z. B. Acetylsalicylsäure: 103,58 Cent pro Gramm) festgelegt.
- Einige alte Bezeichnungen werden geändert, z. B. "Paprikaextrakt" wird zu "Cayennepfefferdickextr./Eingest. Aceton" umbenannt.
Dokumente (PDFs)
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