Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich. Der Tarif legt einheitliche Arbeitszeiten, einen Stundenlohn von 9,30 € (bzw. 11,72 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 20 % fest. Er gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif für die Bürsten‑ und Pinselfertigung zu erlassen.
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln einsetzen.
- Für jede Bürstenart werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
- Der Grundlohn beträgt 9,30 € pro Stunde; Betriebe der Holzindustrie zahlen nach Kollektivvertrag 11,72 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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