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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2022)
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren. Der Stundenlohn beträgt 9,30 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, gültig im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2022.
Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Auftraggeber, die Korb‑ und Bastwaren in Heimarbeit herstellen oder bearbeiten.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,30 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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