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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2022)
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 9,48 € pro Stunde für qualifizierte und 8,11 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag, Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge von je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.
Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2022
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle kunstgewerblichen Tätigkeiten ab, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
  • Für qualifizierte Tätigkeiten wird ein Stundenlohn von 9,48 € und für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten ein Stundenlohn von 8,11 € festgelegt.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Zusätzlich erhalten die Beschäftigten einen Urlaubs‑ und Weihnachtszuschlag von je 8 % (vier Wochenlöhne).
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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