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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter festgelegt, die Spielwaren herstellen oder bearbeiten. Der Tarif sieht einen Stundenlohn von 9,30 € plus einem zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % vor und gilt ab dem 1. Mai 2022 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Spielwaren durch Heimarbeiterinnen und -arbeiter herstellen oder bearbeiten.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,30 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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