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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren – Verordnung 2022
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Fertigung von Kunststoffwaren fest: Stundenlohn 9,63 €, 10 % Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszuschuss je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.
Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2022
  • Der Tarif gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen im gesamten Bundesgebiet, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Der Stundenlohn für heimarbeitende Personen wird mit 9,63 € pro Stunde festgelegt.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, also 8 % des Lohns.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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