Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung fest: Stückentgelte werden mit 10,40 € pro Stunde berechnet und erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2022.Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2022
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif zu erlassen.
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeber*innen, die Heimarbeiter*innen für Knopfwaren und deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfe) einsetzen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 10,40 € berechnet.
- Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter*innen einen gesonderten Zuschlag von 10 %.
Dokumente (PDFs)
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