Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑ und Gartenbaubetriebe (2022)
Verordnung vom 30.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 stellt 8,99 Mio. € als einmalige Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑, Schnittblumen‑ und weitere geschützte Agrarbetriebe bereit. Berechtigt sind Betriebe mit mindestens 200 m² geschützter Anbaufläche, die bis 15 Juli 2022 einen Antrag stellen und die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes erfüllen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus6/30/2022XXVII
Umwelt
Sozialpolitik
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft eine einmalige finanzielle Unterstützung von insgesamt 8 998 887 € für bestimmte landwirtschaftliche Sektoren.
- Gefördert werden Betriebe im Obst‑, Gemüse‑, Schnittblumen‑, Zierpflanzen‑, Jungpflanzen‑, Arzneihanf‑, CBD‑Hanf‑, Pilz‑ sowie Microgreen‑ und Algenbereich, sofern sie im geschützten Anbau tätig sind.
- Die Beihilfe kann bis zum 15. Juli 2022 beantragt werden, entweder automatisch oder über ein Formular, das Name, Betriebsnummer, Bankverbindung und die beihilfefähige Fläche erfordert.
- Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die bis 30. Juni 2022 ihre Beitragserklärung für das Jahr 2020 abgegeben haben, mindestens 200 m² geschützte Anbaufläche besitzen und die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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