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COVID‑19‑Förderung für Non‑Profit‑Organisationen
Verordnung vom 30.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche gemeinnützigen Organisationen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen Zuschüsse erhalten können, definiert förderfähige Kosten und setzt ein Gesamtbudget von bis zu 1 075 Millionen Euro.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport6/30/2022XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Förderberechtigt sind Non‑Profit‑Organisationen, freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und Beteiligungsorganisationen, sofern sie seit dem 31. August 2021 bestehen und in Österreich tätig sind.
  • Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kosten von Januar bis März 2022, darunter Miete, Versicherungen, Zinsaufwendungen, Lizenzgebühren und Personalkosten für Menschen mit Behinderung.
  • Der Gesamtförderrahmen beträgt bis zu 1 075 Millionen Euro; ein einzelner Antrag darf maximal 200 000 Euro erhalten, wobei der Struktursicherungsbeitrag max. 35 000 Euro betragen kann.
  • Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden; sie dürfen erst gestellt werden, wenn vorherige NPO‑Fonds‑Zuschüsse für das Jahr 2021 bearbeitet sind.
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

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