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Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung – neue Hochrisikogebiete (2022)
Verordnung vom 21.01.2022

Zusammenfassung

Die 1. Novelle 2022 erweitert die GeflügelpestVerordnung um neue Hochrisikogebiete in ganz Österreich und ergänzt § 62 Abs. 7, das Inkrafttreten der Änderungen regelt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/21/2022XXVII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt § 62 Absatz 7, der das Inkrafttreten der neuen Anlage 1 regelt.
  • Neue Risikogebiete werden definiert – das betrifft zahlreiche Gemeinden in allen Bundesländern, die als besonders gefährdet gelten.
  • Ziel ist, durch gezielte Schutz‑ und Tilgungsmaßnahmen die Verbreitung der Geflügelpest einzudämmen.
  • Die rechtliche Grundlage bildet das Tierseuchengesetz sowie das Bundesministeriengesetz‑Novelle 2020.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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